CE und DoP Kennzeichnung für Vorhangfassaden nach EN 13830:12.2005 Konformitätsverfahren 3
gültig für Vorhangfassaden ohne Feuerschutzanforderungen ab 12.2005
I) Vorhangfassaden ohne Structural Glazing unterliegen dem Konformitätsnachweis nach der harmonisierten Norm EN 13830.
II) Vorhangfassaden mit Structural Glazing müssen der ETA (Europ. Zulassung) gemäß Leitlinie ETAG 002 entsprechen.
III) Für Bekleidungen und punktgehaltene Glassysteme sind ETAGs in Vorbereitung.
Folgende Unterlagen sind vom Hersteller (Verarbeiter) zu erstellen:
1) Führen eines QM-Handbuches
2) Leistungserklärung DoP
3) CE Konformitätskennzeichnung (mit Bezug auf den Bauteil - nicht auftragsbezogen)
4) Nachweis über die eigene Produktionsüberwachung (FPC Factory Production Control, WPK Werkseigene Produktionskontrolle)